Wichtig ist auch hier, dass der Übergang von einem kleinen selbstständigen Einzelunternehmen in ein mittelständisches Unternehmen einmal mehr fließend ist. Ein weiteres Thema sind noch die unterschiedlichen Rechtsformen, die in der Folge infrage kommen. Mit den verschiedenen Unternehmensformen sind unter anderem auch verschiedene Anforderungen an den Selbstständigen verbunden. Es wird unter anderem unterschieden zwischen dem Kleingewerbe als Rechtsform, Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, UG und GmbH.
Im Weiteren trifft der selbständige Unternehmer oft auf das Gewerberecht. Fast jede wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, hat hier ein Muss, dies der zuständigen Behörde gemäß § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig anzuzeigen. Auch hier treffen Vorgaben auf Risiken und benötigen im Zweifel ausreichenden Schutz.
Die haftungsrechtliche Verbundenheit der selbstständigen Tätigkeiten wiegt oft schwer in die Familien- und Unternehmenskultur hinein und will in Fürsorge soweit wie möglich ausgelagert werden. Der Versicherungsschutz kann hier von gravierender Bedeutung sein. Fehler in der Transparenz der Faktenlage über die betrieblichen Merkmale wiegen für Sie oft genauso schwer wie ein falsches Verständnis der beratenden Berufe. Vertrauen in die Kompetenz der Versicherungsberatung ist das Eine, die Qualität im Schadensfall eine Andere.