VBO Makler | Schadensmeldungen
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Allgemeine Schadensmeldung

Bitte füllen Sie alle Angaben und vor allem Pflichtfelder ausführlich aus und senden Sie uns das Formular per E-Mail oder Fax zu. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

 

Tun Sie im Schadensfall alles, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens erforderlich ist. Zeigen Sie uns unverzüglich an:

 

  • Jedes Ereignis, das einen Schaden verursacht oder Schadensersatzansprüche eines anderen zur Folge haben könnte
  • Jeden Anspruch der tatsächlich erhoben wird
  • Jede gerichtliche und polizeiliche Maßnahme, die mit einem Schadensereignis zusammenhängt, und richten Sie sich nach den Weisungen, die Ihnen dann zugehen

 

Legen Sie gegen Mahnbescheide und einstweilige Verfügungen zur Wahrung der Fristen Widerspruch ein. Greifen Sie Entscheidungen des Versicherers nicht dadurch vor, dass Sie die Ansprüche des Geschädigten anerkennen oder befriedigen.

 

Die Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet, ohne diese können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.

    Betroffene Versicherung
    Versicherungsnehmer
    Angaben zum Geschädigten / Anspruchsteller
    Angaben zum Schädiger / Verursacher
    Angaben zum Schaden
    Weitere Angaben
    Digitale Unterschrift

    Der/die Unterzeichnende erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten zum Zwecke der Schadenbearbeitung von dem jeweiligen Versicherer und von VBO Versicherungsmakler genutzt werden dürfen. Der/die Unterzeichnende ist gebeten, ohne vorgängige Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft keine Haftungsansprüche anzuerkennen.





    Vielen Dank für Ihre Mühe. Bitte denken Sie daran, dass Sie vor jeglichen Maßnahmen oder Veränderungen eine ausführliche Bilderdokumentation erstellen und einen Kostenvoranschlag einholen. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich vorab einen Kostenvoranschlag einholen und den Schaden durch Bilder festhalten. Bitte reparieren Sie den Schaden nicht selbstständig. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen auch telefonisch zur Verfügung.